Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit Marco P.-Großmann – MONDWINKEL Mediengestaltung – (im Nachfolgenden MONDWINKEl genannt) geschlossenen Verträge. Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß dieser AGB. Diese Bedingungen gelten mit Auftragserteilung, spätestens mit Entgegennahme der Leistung, als anerkannt. Mündliche oder fernmündliche Absprachen sind gegenstandslos und bedürfen der Textform. Alle Aufträge kommen durch schriftliche oder der durch E-Mail erfolgten Bestätigung zustande.

  1. Leistungsumfang und Durchführung

Ein Auftrag gilt für MONDWINKEl ab dem Zeitpunkt verbindlich, wenn er den Auftrag bestätigt. Bei Verträgen mit MONDWINKEl ist nicht ein bestimmter Erfolg, sondern die vereinbarte Leistung Gegenstand des Auftrages.

  1. Zusatzleistungen

Sollte ein unvorhersehbar Mehraufwand entstehen, muss dieser mit dem Auftraggeber abgesprochen und gegebenenfalls nachhonoriert werden. Dabei gilt der Stundensatz von 90,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

  1. Datenverantwortung

Für die vom Auftraggeber verwendeten Daten (Texte und multimediale Inhalte) trägt selbiger die alleinige rechtliche Verantwortung. Auf die Einhaltung urheberrechtlichen Rechte wird ausdrücklich hingewiesen. MONDWINKEl behält sich vor, Aufträge abzulehnen, deren Inhalt offensichtlich gegen geltende Bestimmungen, Gesetze oder Rechte Dritter verstößt. MONDWINKEl haftet nicht für Vermögensnachteile, die dem Auftraggeber durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch erwachsen. Das gilt beispielsweise für Bestellungen und Buchungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet MONDWINKEl von allen eventuellen Ansprüchen Dritter, die auf sein Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.

  1. Datenbereitstellung

Die Daten für die Erstellung von Grafik- oder Werbemaßnahmen werden vom Auftraggeber in elektronisch verwertbarer Form an MONDWINKEl ausgehändigt. Wenn Texte durch MONDWINKEl erstellt werden müssen oder Bildmaterial reproduziert werden muss, behält sich MONDWINKEl vor, dem Auftraggeber ein Zusatzhonorar in Höhe des Mehraufwands in Rechnung zu stellen.

  1. Vergütung

Es gilt die im Vertrag oder im Angebot vereinbarte Vergütung.
Alle Rechnungen von MONDWINKEl sind ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Zudem behält sich MONDWINKEl vor, Vorauskasse beim Auftraggeber geltend zu machen. MONDWINKEl behält sich vor für Aufträge, die einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, dem Auftraggeber Teilrechnungen auszustellen. Bei Auftragsänderungen, Abbruch und dergleichen durch den Auftraggeber, oder wenn sich die Voraussetzungen für die Auftragserfüllung ändern, werden MONDWINKEl alle Kosten die dafür anfallen, ersetzt. Als Grundlage wird der Stundensatz von 90,00 Euro netto herangezogen. Des Weiteren wird MONDWINKEl von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet MONDWINKEl den bis dato entstandenen Aufwand an den Auftraggeber.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang das Nutzungsrecht an dem von MONDWINKEl im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Produkt. Alle kreativen Werke unterliegen dem Urheberrecht. Das Urheberrecht ist davon nicht betroffen. Eine Übertragung von Urheberrechten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim MONDWINKEl.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
MONDWINKEl darf die von ihm entwickelten Grafik- und Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen MONDWINKEl und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Die Arbeiten von MONDWINKEl dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht MONDWINKEl vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der dreifachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

  1. Gewährleistung und Haftung

Für Druckerzeugnisse hat der Auftraggeber eine Druckfreigabe zu erteilen. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhaltes und sämtlicher Angaben im Druckerzeugnis, auf die er vor Druckfreigabe Einfluss hat. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch MONDWINKEl erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. MONDWINKEl ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern MONDWINKEl diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden.
Der Kunde stellt MONDWINKEl von Ansprüchen Dritter frei, wenn MONDWINKEl auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl MONDWINKEl dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch MONDWINKEl beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet MONDWINKEl für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit MONDWINKEl die Kosten hierfür der Auftraggeber.
MONDWINKEl haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. MONDWINKEl haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Logos, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. MONDWINKEl weist darauf hin, dass der Kunde selbst dafür zu sorgen hat, dass bei seinem Marken- und Logonamen die Rechte Dritter nicht verletzt werden. MONDWINKEl haftet nicht für einen daraus entstandenen Schaden oder für Abmahnungen und sonstige daraus entstandene rechtliche Konsequenzen. MONDWINKEl haftet nur für Schäden, die MONDWINKEl vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Haftung von MONDWINKEl wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für MONDWINKEl ergibt. Die Haftung von MONDWINKEl für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von MONDWINKEl nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Der Auftraggeber darf MONDWINKEl nur solche Vorlagen überlassen, zu deren Vervielfältigungen er berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt MONDWINKEl von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtungen (alle Unterpunkte von Punkt 5.) beruhen, frei.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der von MONDWINKEl.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

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